Schutzkonzepte

Im Mai 2014 wurde in allen fünf Bistümern Nordrhein-Westfalens die derzeit gültige „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen (Präventionsordnung)“ in Kraft gesetzt.

Diese verpflichtet alle kirchlichen Rechtsträger, ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK) zu erstellen. In den Jahren 2017 und 2018 wurde für den Kirchengemeindeverband Nettetal ein ISK erarbeitet. Ergänzungen dazu gibt es für jede Pfarre der GdG Nettetal für die kirchlichen Gruppierungen.

Das Schutzkonzept des KGV Nettetal finden Sie hier.

Das ergänzende Schutzkonzept für die Kirchengemeinden St. Clemens Kaldenkirchen und St. Lambertus Leuth können Sie hier einsehen.

 
 

Pfarren in der GdG Nettetal